Wichtige Informationen
Die Corona-Pandemie löst in vielen Unternehmen aufgrund Betriebsunterbruch und Nachfrageschwund erhebliche Liquiditätsengpässe aus. Um den Überblick über das Nothilfeprogramm vom Bund zu bewahren und die richtigen Massnahmen schrittweise anzugehen, senden wir Ihnen in der Beilage die Überlegungen von unserem Berufsverband.
1. Liquiditätssichernde Massnahmen treffen / Liquiditätshilfe beantragen
- Kredit bis 500’000 Franken: Kreditsumme bis maximal 10% Jahresumsatz. Kreditantrag bis spätestens 31.07.20 einreichen. Zinssatz 0.0% / Kreditkommission je nach Institut / Amortisation innerhalb von 5 Jahren (pro Quartal)
- Kredit ab 500’000 bis max. 20. Mio. Franken: Grundsätzlich gleiche Voraussetzungen. Zusätzliche Unterlagen und Zusage Bürgschaft. Zinssatz 0.5%.
2. Kurzarbeitsentschädigung beantragen (KAE)
- Neu auch für Mitarbeiter in befristeten Arbeitsverhältnissen und Temporärmitarbeiter (bspw. Stundenlöhner)
- Ausserdem neu auch für arbeitgeberähnliche Angestellte, z.B. Gesellschafter einer GmbH oder Inhaber einer AG mit einer Pauschale von 3’320 Franken bei 100%
- Karenzfrist (Wartefrist) ist aufgehoben
- Neu kein Überstundenabbau
- Bewilligungsdauer auf 6 Monate verlängert
3. Steuerstundungen und Zahlungsaufschub bei Sozialversicherungensbeiträgen
- Direkte Bundessteuer: Keine Verzugszinsen 01.03.-31.12.20
- Staats- und Gemeindesteuern: bei einigen Kantonen keine Verzugszinsen 01.03.-31.12.20. Verschiedene Kantone haben die Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2019 verlängert. Der Kanton Schwyz auf 31.05.2020.
- Verrechnungssteuer und Stempelabgaben: Weiterhin Verzugszinsen bei verspäteter Zahlung.
- Mehrwertsteuer: Kein Verzugszins vom 20.03.-31.12.20. Fristen für Deklaration und Steuererhebung gelten weiterhin.
- Zahlungsaufschub bei Sozialversicherungen: Zinsloser Zahlungsaufschub und Reduktion der Akontobeiträge kann gewährt werden. Zuständig für die Prüfung ist die entsprechende Ausgleichskasse (bspw. Ausgleichskasse des Kantons Schwyz)
4. Jahresabschlussprozess forcieren, Steueroptimierung anstreben
- Zusätzliche Wertberichtigungen und Rückstellungen frühzeitig mit der Steuerverwaltung klären
- Möglichkeit der Bildung von zusätzlichen Rückstellungen
5. Generalversammlung planen und durchführen / Gewinnverwendung
- Versammlung kann schriftlich, elektronisch oder durch Stimmrechtsvertreter abgehalten werden
- Sechsmonatsfrist unverändert
- Geplante Dividenden überdenken
- Keine Dividendenausschüttung bei COVID-19-Kredit
6. Kundenkontakt unter Beachtung der Hygiene-Vorschriften möglich
- Versammlungsverbot gilt für öffentliche Veranstaltungen
- Treuhänder können grundsätzlich weiterhin Kundebesuche vornehmen, sofern die Hygienemassnahmen und Social Distancing eingehalten werden
- Wir verzichten auf nicht nötige Treffen und möchten möglichst alle Besprechungen telefonisch oder per Videobesprechung durchführen
Bei Fragen oder Unklarheiten zu den obigen oder weiteren Themen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Links
SECO
https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/neues_coronavirus.html
Kanton Schwyz
https://www.sz.ch/behoerden/information-medien/medienmitteilungen/coronavirus.html/72-416-412-1379-6948
Ausgleichskasse Schwyz
www.aksz.ch
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